Ablauf Versicherungsschaden Rechtsschutz
Sie wollen möglichst schnell zu Ihrem Recht kommen? Dann informieren Sie sich hier im Wissensportal darüber, wie Sie einen Rechtsschutzfall richtig anmelden.
- Häufig übernimmt die Schadenmeldung an den Rechtsschutzversicherer kulanterweise der Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin. Denn er weiß aufgrund Ihrer Schadenschilderung üblicherweise am Besten, auf welcher Grundlage sich der Schaden begründet. Eine Gebühr ist laut RVG 2300VV (früher BRAGO) dafür möglich.
- Sollten Sie selbst die Schadenmeldung ohne die Hilfe eines Rechtsanwaltes oder Rechtsanwältin vornehmen, senden Sie uns bei von uns betreuten Rechtsschutzverträgen eine kurze schriftliche Schilderung des Falles. Benennen Sie bitte den Eintritt des Ereignisses (z.B. Datum des Vertragsabschlusses bei Darlehens,- Kredit- oder Kaufverträgen) und sofern abweichend vom diesem Datum den genauen Schadentag.
- Reichen Sie grundsätzlich bitte alle relevanten Unterlagen mit ein, die bereits vorhanden sind und bei der Prüfung hilfreich sein können.

Schadenfälle aus der Praxis
Folgend haben wir hier für Sie einige Schadenfälle zum Thema Rechtsschutz, Schaden Rechtsschutz und Schadenersatz hinterlegt. Einige Schadenfälle sind jedoch für Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter geschrieben, sodass in diesen Fällen von “Ihr Kunde / Ihr Mandant” berichtet wird. Klicken Sie einfach auf das betreffende Thema bzw. Versicherungssparte. Wir wünschen Ihnen viel Freude beim Stöbern in den Rechtsfällen:
Arbeitsrecht
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler] [su_spoiler title=”Teures Obst” style=”simple” icon=”arrow”] Der Obst- und Gemüsegroßhändlers bemerkte erhebliche Fehlmengen und stellte Ermittlungen an. Auf einem Video der Überwachungsanlage ist ein rechtsschutzversicherter Angestellter des Lagers zu sehen, wie er eine kleine Tüte Obst zu seinem Privatfahrzeug bringt. Es soll seit Jahren üblich sein, dass die unverkauften Reste angebrochener Kisten von den Mitarbeitern mitgenommen werden dürfen, da sie ansonsten auf dem Müll landen.Der Arbeitgeber kündigt seinen Arbeitnehmer fristlos und erteilt zusätzlich ein miserables Arbeitszeugnis. Der Angestellte erhebt Kündigungsschutzklage. Der Arbeitgeber räumt vor Gericht ein, dass er die Mitnahme der unverkauften Ware im Einzelfall auf Nachfrage zugestimmt habe, jedoch dürfe ohne sein Wissen keine Waren mitgenommen werden. Der Angestellte verliert den Prozess in erster Instanz, da nach Auffassung des Gerichts der Angestellte nicht beweisen konte, dass es die generelle Erlaubnis zur Mitnahme der unverkauften Waren gab. Somit war es laut Gericht ein Diebstahl und die Kündigung rechtmäßig. In der zweiten Instanz einigt sich der Angestellte mit dem Arbeitgeber auf einen Vergleich. Das Arbeitsverhältnis gilt nun als einvernehmlich beendet und der Arbeitgeber erhält den Vorwurf des Diebstahls nicht mehr aufrecht. Ferner erhält der Angestellte ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Somit kann sich der Angestellte mit dem unverfänglichen Arbeitszeugnis beruflich neu orientieren. Die AUXILIA hilft und übernahme die Anwalts- und Gerichtskosten der beiden Instanzen von rund 4.100 €.
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler]
Urlaub, Kauf und Vertrag
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Finanzamt und Steuer
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Sonstiger Hinweis: Bei Kindergeld nach dem EStG ist Finanzgericht zuständig, bei Kindergeld nach dem BKGG das Sozialgericht.[/su_spoiler]
Versicherungs-Vertrag
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Vorsorge-Rechtsschutz
Sag niemals nie [su_spoiler title=”Träume werden wahr” style=”simple” icon=”arrow”]Eine Angestellte träumt davon, sich als Kosmetiker selbständig zu machen, da die jetzige Arbeit keinen Spaß mehr macht. Nach einer zusätzlichen Ausbildung mietet sie sich ein kleines Kosmetikstudio ein und verteilt iIn der Umgebung Eröffnungs-Flyer und bestellt das Catering. Kurz vor der Eröffnung überrascht der Vermieter das Kosmetikstudio damit, dass das Wasser für ca. eine Woche wegen dringender Arbeiten an Wasserleitungen abgesperrt wird. Die Handwerker seien bestellt. Sie ruft daher ihre Rechtsschutzversicherung an. In Ihrem Rechtsschutztarif für Angestellte ist ein Vorsorge-Rechtsschutz vorhanden und somit ist der Rechtsschutzfall in bestimmten Fristen mitversichert. Der vom Versicherer empfohlene Rechtsanwalt erreicht schnell eine Einigung mit dem Vermieter. Die Termine der Wasserabsperrungen werden nun mit den Kundenterminen des Kosmetikstudios abgestimmt. Die Anwaltskosten von über EUR 1.000 werden von der AUXILIA übernommen.
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Eigentum und Miete
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler] [su_spoiler title=”Schimmel” style=”simple” icon=”arrow”] Die gemietete Vier-Zimmer-Wohnung des Alleinverdieners mit Ehefrau und drei Kindern wurde vor einem Jahr energetisch saniert. Es wurden neue Fenster eingesetzt und ein Wärmedämmverbundsystem aufgebracht. Der Mieter stellte im darauf folgendem Herbst mit, dass sich im Kinderzimmer an den Fensterlaibung Schimmel bildet. Der Vermieter, ein deutschlandweit tätiges Immobilienunternehmen, wird sofort informiert. Dieser schickt daraufhin nur ein Informationsblatt über richtiges Heizungs- und Lüftungsverhalten und fordert den Mieter auf, für die fachgerechte Beseitigung des Schimmels selbst zu sorgen. Denn die Ursachen wären allein im falschen Lüftungsverhalten des Mieters zu suchen. Der Mieter beseitigt den Schimmel und befolgt die Anweisungen zum Heizen und Lüften. Trotzdem tritt der Schimmel wieder auf. Auf die erneute Beschwerde reagiert der Vermieter mit der nochmaligen Übersendung des bekannten Informationsblattes. Aus Angst vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen schaltet der Mieter einen Rechtsanwalt ein. Auf das Schreiben des Rechtsanwaltes reagiert der Vermieter nicht. Der Rechtsanwalt leitet daraufhin ein selbständiges Beweisverfahren ein. Es soll klären, wer für die Schimmelbildung verantwortlich ist. Das Gericht verlangt vom Mieter einen Vorschuss für den gerichtlich eingeschalteten Sachverständigen von EUR 2.000. Die Kosten trägt incl. Rechtsanwaltsgebühren trägt die AUXILIA. Ein Fehlverhalten des Mieters wird durch den Sachverständigen nicht festgestellt. Vielmehr sind die Einbauten der neuen Fenster und des Wärmedämmverbundsystems mangelhaft ausgeführt worden. Der Vermieter lenkt ein und veranlasst die Beseitigung der Mängel. Zusätzlich wird er zu einer angemessenen Mietminderung verpflichtet und muss die Kosten des Rechtsstreites übernehmen.
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler] [su_spoiler title=”Viel Ärger mit der Vermietung” style=”simple” icon=”arrow”]Der damalige Kauf einer 70 qm großen 3-Zimmer-Wohnung Wohnung finanziert sich durch die Mieteinnahmen und Steuervorteile. Nachdem der Mieter arbeitslos geworden ist, stellt er die Mietzahlungen ein. Der rechtsschutzversicherte Vermieter sucht sofort das Gespräch. Der Mieter stellt sich aber auf den Standpunkt, er habe gerade kein Geld und könne nicht zahlen. An dieser Situation sei er schuldlos. Ihr Versicherungsnehmer wendet sich mit Hilfe der AUXILIA an einen erfahrenen Rechtsanwalt, der den Mieter außergerichtlich zur Zahlung auffordert. Gleichzeitig wird dem Mieter fristlos gekündigt, weil er sich zwischenzeitlich mit zwei Monatsmieten im Rückstand befindet. Nachdem auf das anwaltliche Schreiben keine Reaktion erfolgt, erhebt Ihr Kunde Zahlungs- und Räumungsklage. Auch hier reagiert der Mieter nicht. Es ergeht ein Versäumnisurteil, das rechtskräftig wird. Der Mieter weigert sich jedoch weiterhin, auszuziehen. Der Vermieter ist gezwungen, Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einzuleiten und die Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher räumen und die Möbel einlagern zu lassen. Die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Anwalts-, Gerichts- und Vollstreckungskosten in Höhe von EUR 5.500 werden von der AUXILIA abzüglich des Selbstbehaltes übernommen.
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler]
Schadenersatz
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler] [su_spoiler title=”Entgangende Urlaubsfreuden im verschmutzen Pool” style=”simple” icon=”arrow”] Die Familie hat eine zweiwöchige Urlaubsreise in die Karibik in ein bereits bekanntes Hotel für 4.000 € gebucht. Im Hotel angekommen stellt die Familie fest, dass die Poollandschaft teilweise trocken gelegt, sarniert und mit schmutzigem Wasser gefüllt ist. Zusätzlich wird die Urlaubsruhe durch Baulärm, hartnäckiger Staubschleier, Ausfall von Animationen oder die Nutzung des kostenlosen Safe beeinträchtigt. Die Beschwerden bei der Reiseleitung bleiben erfolglos. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub fordert die Familie über einen auf Reiserecht spezialisierten Anwalt die Rückerstattung des Kaufpreises inklusive Schadenersatz für die nutzlos aufgewandte Urlaubszeit über insgesamt 5.000 €. Der Reiseveranstalter weist jegliche Forderungen zurück. In der mündlichen Gerichtsverhandlung behauptet der Reiseveranstalter, dass nur der Lärm gerügt wurde. Weitere Mängel wurden nicht erwähnt. Da sich der Reiseleiter und Zeuge ganzjährig in der Karibik befindet, sich der Rechtsstreit über einige Monate hinziehen würde, bietet der Reiseveranstalter pauschal 2.500 € zur Abgeltung aller Ansprüche an. Zusätzlich bezahlt jede Partei ihren Rechtsanwalt selbst, die Gerichtskosten werden geteilt. Die für die Familie entstandenen Kosten in Höhe von 1.570 € werden von der AUXILIA erstattet.
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler][su_spoiler title=”Nebenberuflicher Fotograf gegen Bagger” style=”simple” icon=”arrow”]Der Angestellte ist nebenberuflich als selbstständiger Fotograf tätig. Während der Sanierung des Abwasserkanals wurde die Straße von einem Baggerführer augebaggert und die Stromleitung beschädigt. Es kam zu einem Kurzschluss, im gesamten Straßenzug fiel der Strom aus. Der Fotograf bemerkte ein paar Tage später, dass sein speziell für die Bildausdrucke angeschafften Großformatdrucker defekt war. Der Fachhändler diagnostizierte einen Überspannungsschaden. Darufhin forderte der nebenberufliche Fotograf Schadenersatz von der Baufirma, was diese ablehnte. im Rahmen der gerichtlichen Beweisaufnahme führte der gerichtliche Sachverständige aus, dass zwar eine Überspannung Ursache des Defektes sein könnte, da durch den Baustellenunfall ein Überspannungsimpuls ausgelöst worden sei. Ob dies die konkrete Ursache für den Schaden war, konnte der Gutachter nicht versichern. Denn in der betroffenen Straße waren bei keine weiteren Schäden aufgetreten. Das Amtsgericht wies die Klage ab. Bei einem Streitwert von 900 € übernahm der Rechtsschutzversicherer die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von 1.415 €. Die Sachverständigenkosten waren allein 870 €.
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler]
Strafrechtsschutz
Flate-Rate-Party Spionage Katerstimmung Bafög und die Strafanzeige wegen Betrug Strafanzeige wegen falscher Abrechnung
Vertrags Rechtsschutz
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
mangelhafte Software
Gardinen sollen glatt sein
Schlechte Luft
Mediation
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler][su_spoiler title=”Schnell, schneller – Ärger!” style=”simple” icon=”arrow”] Der Käufer eines gebrauchten Roadster stellt nach einiger Zeit fest, dass der Klang des Motors sich verändert. Bei der nächsten Inspektion stellt sich heraus, dass die Auspuffanlage wegen Verschleiß repariert werden muss. Die Gewährleistungsfrist ist jedoch mittlerweile abgelaufen. Der rechtsschutzversicherte Kufer ruft bei seiner Rechtsschutzversicherung an und erhält dort Deckungszusage oberhalb des Selbstbehaltes von 250 €. Er wird vom Versicherer darauf hingewiesen, dass auch die Möglichkeit einer Telefonmediation ohne Selbstbeteiligung besteht. Selbst bei einem Scheitern bleibt ihm der der Gang zum Gericht offen. Er wird sofort mit einem unabhängigen Mediator verbunden. Dieser lässt sich das Problem schildern. Der Mediator erläutert anschließend dem Geschäftsführer des angesehenen Autohauses die Situation. Der Geschäftsführer kann die Verärgerung und Enttäuschung seines Kunden nachempfinden. Er bietet dem Mediator an, persönlich für ein klärendes Gespräch mit dem Käufer zur Verfügung zu stehen und würde sich zu 50 % an den Reparaturkosten beteiligt. Anschließend ruft der Mediator den Käufer an und teilt ihm den Vorschlag mit. Dieser ist einverstanden. Diese Streitigkeit wurde mit Hilfe der Mediation innerhalb einer Woche gelöst. Der rechtsschutzversicherte Käufer ist glücklich, weil er nicht vor Gericht gehen muss und er keine Selbstbeteiligung investieren musste.
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler]
Sozialgerichte
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de
Sonstiger Hinweis: Bei Kindergeld nach dem EStG ist Finanzgericht zuständig, bei Kindergeld nach dem BKGG das Sozialgericht.[/su_spoiler][su_spoiler title=”Berufskrankheit und Berufung” style=”simple” icon=”arrow”]Der langjährige Arbeitnehmer eines metallverarbeitenden Produktionsbetriebes erhält von seinem Hausarzt die Diagnose einer schwere Bronchitis. Er überweist ihn daraufhin an einen Lungenfacharzt. Dieser vermutet eine “Aluminiumlunge”, welche durch das langjährige Einatmen von Aluminiumstaub ausgelöst wird. Der Arbeitnehmer beantragt bei der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Berufskrankheit. Diese lehnt aber nach ersten Untersuchungen ab. Auch der Widerspruch bleibt erfolglos und es wird vor dem Sozialgericht Klage erhoben. Die vom Sozialgericht beauftragten Sachverständigen können die Aluminiumlunge nicht bestätigen. Nach fünf Jahren Verfahrensdauer weist das Sozialgericht die Klage ab. Das Landessozialgericht als Berufsgericht holt keine weiteren Gutachten auf “Staatskosten” ein. Der Arbeitnehmer benennt einen eigenen Arzt zur gutachterlich Anhörung. Dafür muss er einen Vorschuss in Höhe von 2.000 € beim Sozialgericht einzahlen. Das Gutachten überzeugt das Gericht nicht und rät dem Kläger, seiner Berufung zurück zu ziehen. Nach 7 Jahren Prozessdauer gegen die Berufsgenossenschaft sind über über 4.600 € an Kosten angefallen, die vom Rechtsschutzversicherer vollständig übernommen wurden.
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler]
Fußgänger, Kfz und Verkehr
Schuldfrage klar, Verjährung unklar Wie ein Gericht einen Schaden halbiert und gleichzeitig verdoppelt Falschparker ist nicht zur Zahlung jeglicher „Abschleppkosten“ verpflichtet
Verwaltungs-Rechtsschutz
[su_spoiler title=”Beamter mag nicht sehbehindert dienen” style=”simple” icon=”arrow”]
Quelle KS Auxilia http://ks-auxilia.de[/su_spoiler] Gemäß bayerischen Beihilferecht gibt es seit dem Jahr 2004 keine Erstattung mehr für Sehhilfen. Der Kläger hatte seinen Antrag von vorneherein beschränkt auf die in der Bayerischen Beihilfeverordnung enthaltenen Höchstbeträge (ohne Brillenfassung), die es für wenige Diagnosen wie Blindheit eines Auges und Sehschwäche des anderen Auges). Dies wurde von der Beihilfestelle abgelehnt. Das Bayr. Verwaltungsgericht gab dem Kläger nun Recht. Die Beschränkung in der Bayerischen Beihilfeverordnung käme einem Teilausschluss gleich und sei mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht vereinbar. Dieser müsse nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall gewährleisten. Diese Klage ist über eine Rechtsschutzversicherung versichert.
[su_heading size=”16″]Rechtsschutzprodukte[/su_heading]
[su_heading size=”16″]Interessante Urteile[/su_heading]
- Anwaltsempfehlung des Rechtschutzversicherung verletzt nicht freie Anwaltswahl BGH 04.12.2013 (IV ZR 215/12)
- Jedoch Unzulässige Einschränkung freie Anwaltswahl durch AGB Inkassofirma AG Ebersberg 15.11.2013 (7C450/13)
- Selbstvertretung Rechtsanwalt BGH 10.11.2010 (IV ZR188/08)[/su_spoiler]
- Kein Vorsteuer-Abzug bei Unternehmer/jur.Person BFH 07.03.2012 (VR29/10)
- Selbstvertretung Rechtsanwalt BGH 10.11.2010 (IV ZR188/08)
- Effektenklausel und Prospekthaftungsklausel unzulässig BGH 08.05.2013 (IV ZR 84/12)
- Auschluss Verwaltung von Beteiligungen zulässig BGH 08.05.2013 (IV ZR233/11)
- Raucher verklagt nach Herzinfarkt Zigarettenkonzern BGH 19.03.2003 (IV ZR139/01)
- Anforderungen an Stellungnahme (Stichentscheid) BGH 17.01.1990 (IV ZR214/88)
- Ausschluss Bergbauschäden BGH 25.05.2011 (IV ZR17/10)
- Gesetzliche Vertretung Minderjährige BGH 02.09.1972 (IV ZR 25/75)
- Lebensmittelpunkt bei Eigentümer-RS nicht entscheidend OLG Koblenz 06.07.2012 (10U103/12)
- Prozess verloren - Rechtsanwalt verklagt KG Berlin (8 U173/12)
- Haustürwiderruf Baufinanzierungskredit BGH 17.10.2007 (IV ZR37/07)
- Meldefrist § 4 Abs.4 ARB keine Obliegenheit BGH 15.04.1992 (IV ZR 198/91)
- Verjährung § 14 Abs.1 + 3 ARB75 BGH 05.11.2014 (IV ZR 22/13)
- Zeitpunkt Verstoß Lebensversicherung BGH 24.04.2013 (IV ZR23/12)
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