Der Garantiezins (auch Rechnungszins genannt) ist die garantierte Verzinsung des Deckungskapitals, also das vertraglich vereinbarte Guthaben. Der Garantiezins wirkt also nicht auf den Sparbeitrag.
Garantiezins
Nov 20, 2015 | Betriebliche Altersversorgung, Direktversicherung, Lebens- und Rentenversicherung, Pensionskasse, Riesterrente, Rüruprente, U-Kasse