Englischer Begriff in der Vermögensschadenversicherung für die Anspruchserhebung noch innerhalb der Versicherungslaufzeit eines ggf. vor Vertragslaufzeit entstandenen Schaden. Der Schadenfall muss jedoch bei Antragsstellung unbekannt sein.
Englischer Begriff in der Vermögensschadenversicherung für die Anspruchserhebung noch innerhalb der Versicherungslaufzeit eines ggf. vor Vertragslaufzeit entstandenen Schaden. Der Schadenfall muss jedoch bei Antragsstellung unbekannt sein.