Brandmeldeanlagen, Brandschutz, Brandschaden, Feuerschaden
Schnell ist es geschehen: Eine brennende Adventskerze wurde vergessen zu löschen, Ihr Kind spielt unbemerkt mit Streichhölzern oder einem Feuerzeug und die ganze Wohnung oder das Haus steht in Flammen und es kommt zu einem Brandschaden oder Feuerschaden. Ein Glimmen bspw. von aus dem Kamin gefallene Kohle- oder Holzstücke oder die Glut einer Zigarette reichen nicht aus. Solche Schäden können ggf. durch gesonderte Vereinbarungen mit abgesichert oder versichert werden. In der Weihnachtszeit steigt die Anzahl der Wohnungsbrände massiv. Jedoch gehen die Zahlen der gemeldeten Feuerschäden im Advent und zu Silvester in den letzten Jahren leicht zurück. Nicht nur offene Feuer führen jedoch zu Brandschaden und Feuerschaden, oft sind es auch defekte Kabel oder ein Kurzschluss im Sicherungskasten. Kommt es zu einem Brand in der Wohnung, ist neben dem guten Rat vor allem eine gute Versicherung gefragt.
Brandschaden und Feuerschaden bei gewerblichen Betrieben und Unternehmen steigen an
Auch bei gewerblichen Betrieben führen größere Wertekonzentrationen, neue Zündgefahren, technische Defekte, menschliches Fehlverhalten und die Novellierungen und Vereinfachungen von Baurechtserleichterungen zu einem Anstieg der Feuerschaden und Brandschaden. Da bei gewerblichen Betrieben und Industriebetrieben bereits jeder dritte Brandschaden bei über 500.000 EUR liegen soll, kann dies bei fehlerhafter Absicherung und mangelndem Brandschutz zum Konkurs des Unternehmens führen. Daher ist eine Brandschutzbegehung grundsätzlich angeraten.
Was sind eigentlich Brandschaden und Feuerschaden?
Ein Brandschaden und Feuerschaden ist ein Schaden, der durch Brand, Blitzschlag oder Explosion an einer versicherten Sache entsteht. Die Brandentschädigung ist die Leistung eines ersatzpflichtigen Brandschaden der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme zum Neuwert, Zeitwert oder dem gemeinen Wert der versicherten und (teilweise) zerstörten Sache gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.

Wann erfolgt die Regulierung bei Brandschaden und Feuerschaden?
Die Fälligkeit der Brandentschädigung durch den Versicherer wird fällig mit der Beendigung der zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfanges der Leistung des Versicherers notwendigen Erhebungen (§14 VVG). Einen Monat nach Anzeige des Schadens kann der Versicherungsnehmer eine Vorschuss- / Abschlagzahlung (§14 Abs.2 VVG) verlangen. Die Höhe der Zahlung orientiert sich an der Entschädigungssumme, die mindestens zu zahlen oder unstrittig ist.

Welche Vorkehrungen können Sie zur Vermeidung von Brandschaden und Feuerschaden treffen?
Zur Vermeidung von Brandschäden werden Brandmeldeanlagen oder Rauchmelder eingesetzt. Eine Brandmeldeanlage wird je nach Branche auch vom Versicherer als Sicherungsmaßnahme verlangt. VdS geprüfte Brandmeldeanlagen können zu erheblichen Rabatten auf die Versicherungsprämie führen. Auch die räumliche Trennung von Gebäuden, Lagern und Gebäudegruppen durch Brandmauern bzw. Komplextrennwände ist eine übliche Sicherheitsmaßnahme. Sollte der Verdacht der Brandstiftung bei einem Brandschaden vorliegen, wird dies stets vom Versicherer bzw. den beauftragten Sachverständigen im Rahmen der Brandbesichtigung geprüft. Sollte eine Brandstiftung durch den Versicherungsnehmer vorliegen, ist der Versicherer leistungsfrei (§81 VVG).
Quelle gdv und vds

Wir haben hier für Sie einige Informationen zum Thema Feuerschaden und Brandschaden hinterlegt:
10 Sicherheitstipps für Ihren Weihnachtsbaum
Merkblatt zur Schadenverhütung elektrischer Geräte und Anlagen (VDS 2016)
Merkblatt zur Schadenverhütung bei Elektrowärmegeräten (VDS 2278)
Merkblatt zur Schadenverhütung Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI) (VDS 2460)
Merkblatt zur Schadenverhütung bei Niedervoltbeleuchtungen (VDS 2302)
Merkblatt zur Schadenverhütung zum Überspannungsschutz (VDS 2192)
Merkblatt zur Schadenverhütung zum Schutz gegen Überspannungen (VDS 2258)
Merkblatt zur Schadenverhütung Wohngebäude für Eigentümer und Mieter (VDS 3000-2)
Merkblatt zur Schadenverhütung Wohngebäude für Eigentümer und Hausverwalter (VDS 3000-1)
Merkblatt zur Schadenverhütung Blitzschutz durch Blitzableiter (VdS 2006)
Sicherheitsrichtlinien gewerbliche Betriebe
Brandschutzbegehung
Leitfaden für den Brandschutz im Betrieb (VDS 2000)
Merkblatt zur Schadenverhütung elektrische Anlagen bis 1000Volt (VDS2046)
Merkblatt zur Schadenverhütung Landwirtschaft (VdS 2242)
Merkblatt zur Schadenverhütung Landwirtschaft elektrische Anlagen Starkstrom (VdS 2057)
Merkblatt zur Schadenverhütung Landwirtschaft elektrische Anlagen (VdS 2067)