Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung
für Wohneigentum
Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung ist üblicherweise in der Privathaftpflichtversicherung kostenfrei eingeschlossen. Jedoch gilt dies nur für das selbst genutzte Einfamilienhaus/Wohnung, bei leistungsstarken Versicherern auch das Zweifamilienhaus, wenn eine Wohnung selbst genutzt wird. Für alle anderen Fälle wird eine eigenständige Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung benötigt.
Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen eventuelle Haftpflichtansprüche aus dem Besitz eines Gebäudes und/oder unbebauten und bebauten Grundstücken ab. Die Haus- und Grundbesitzer Haftpflichtversicherung sichert Sie also gegen die möglichen Schäden ab, für die Sie i.d. Regel die Verkehrssicherungspflicht tragen.
Was ist in der Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung mitversichert?
In der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung versichert Sie bei allen Schäden an Personen und Sachen, die von Ihrem Grund und Boden ausgehen und gegen die finanziellen Folgen von Schadenersatzforderungen ab. Versichert sind hierbei Ansprüche aus der Verletzung von Pflichten wie bspw. Verkehrssicherungspflichten, die Ihnen in den vorgenannten Eigenschaften obliegen.
Auch die Haftpflicht als Bauherr oder Bauunternehmer ist bis zu einer bestimmten Bausumme mitversichert. Hierbei ist darauf zu achten, dass bei Ueberschreiten der in der Betriebshaftpflicht festgelegten Bausumme diese Bauherrenhaftpflicht ersatzlos entfällt.
Bei leistungsstarken Gesellschaften kann für den Eigentümern eine Private Haftpflichtversicherung ausreichend sein, wenn eine Wohnung bon einem Zweifamilienhaus selbst bewohnt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, benötigen Sie im Schadenfall eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung.
Die Verkehrssicherungspflicht ist in der Satzung Ihrer Stadt oder Gemeinde zu finden. Häufig wird Ihnen als Eigentümer auferlegt, dass die an Ihr Grundstück angrenzenden Straßen bspw. im Winter zu räumen und zu streuen sind. Spätstens werktags um 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr müssen diese Straßen und Wege bei Schneefall ggf. auch mehrmals am Tag geräumt werden.
An Sonn- und Feiertagen beginnt die Räumpflicht zumeist 8.00 Uhr.
Hilft ein Schild “Hier wird nicht gestreut”?
Eine bestehende Haftung können Sie durch das Aufstellen von Warnschildern oder Hinweisschildern nicht ausschließen. Ggf. bekäme ein Geschädigter eine Teilschuld oder Mitschuld am Schaden zugemessen.
Die Verkehrssicherungspflicht gilt auch für die Zufahrten von Tiefgaragen.
Braucht auch der Mieter eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Nein. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist in der Privaten Haftpflichtversicherung eingeschlossen.