Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs versichern – Der Rundumschutz für Ihr Fahrrad ist eine Fahrradversicherung (Fahrradvollkasko)
Sie wollen mehr wissen? Klicken Sie hier für die ausführlichen ergänzenden Informationen.
Das Fahrrad ist wohl das Fortbewegungsmittel Nr. 1 in Deutschland, noch vor dem Auto. Nach Schätzungen soll es seit dem Jahr 2010 einen Gesamtbestand von mehr als 70 Millionen Fahrräder geben, davon allein fast eine halbe Millionen an E-Bikes. Die Nachfrage nach hochwertigen Fahrräden ist also konstant hoch. Aber wie sollen Sie Ihr hochwertiges Fahrrad, E-Bike oder Pedelec absichern? Kann man überhaupt sein Pedelec versichern? (Tipps zum Thema Fahrraddiebstahl hier)
Die Fahrradversicherung, genauer unsere Fahrrad-Vollkasko-Versicherung macht es möglich
Die versicherte Gefahren der Fahrradversicherung sind üblicherweise: Reparaturen bei Schäden
- durch Umfallen des Fahrrades, E-Bike oder Pedelec
- nach Unfall oder Transportunfall des Fahrrades, E-Bike oder Pedelec
- aufgrund Vandalismus
Ersatz bei Diebstahl
- des Fahrrades, E-Bike oder Pedelec
- von Fahrradzubehör und Fahrradgepäck
Versicherungssumme und Selbstbeteiligung der Fahrradversicherung
In der Regel wird diese Fahrradvollkaskoversicherung erst ab so 200 EUR, 300 EUR oder erst 500 EUR Versicherungssumme angeboten. Die Höchstsummenbegrenzung liegt i.d.Regel zwischen 3.500 EUR bei 5.000 EUR. Selbstbehalte je Schadenereignis von 25-100 EUR, sowie ggf. ab einem bestimmten Alter im Schadenfall sind in der Fahrradversicherung oder Fahrradvollkaskoversicherung möglich.
Unser Vergleich zwischen Hausratversicherung und Fahrradversicherung
Bei der folgenden Aufstellung wurde ein vereinfachter Vergleich zwischen der Hausratversicherung, der “einfachen” Fachdiebstahlversicherung und der Fahrradvollkaskoversicherung vorgenommen.
[su_heading size=”16″]Interessante Urteile[/su_heading]
[su_heading size=”16″]Verwandte Themen[/su_heading]
Ähnliche Artikel – Das koennte Sie auch interessieren:
Versicherungsschaden Fahrraddiebstahl
Verkehrswidriges Parken auf Gehweg – Kind haftet ggf. nicht