Rechtsschutzversicherung – gewerblich und freiberuflich
Eine leistungsstarke Rechtsschutzversicherung – die Sie sich leisten sollten!
Der berufliche Alltag bietet so manche unliebsame Überraschung. Jederzeit können auch vormals kleine “Probleme” vor Gericht enden. Schon ein erster, einfacher juristischer Rat ist ohne Rechtsschutzversicherung nicht gerade billig. Denn Rechtsstreitigkeiten betreffen direkt oder indirekt immer Vermögen und Geld. Für Anwälte, Gerichte und Sachverständige zahlen Sie bei hohen Streitwerten enorme Beträge. Denn gerade Rechtsstreitigkeiten im Firmenbereich erfordern meist Sachverständige / Gutachten und gehen fast immer durch mehrere Instanzen.
Wer ist bei der Rechtsschutzversicherung mit versichert?
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung versichert sind Sie selbst in Ihrer Eigenschaft als Inhaber eines Gewerbebetriebes, Gewerbetreibender, Selbstständiger (das Unternehmen) oder als Freiberufler sowie die von Ihnen bestellten beruflichen Vertreter. Selbstverständlich sind die bei Ihnen beschäftigten Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für Sie mitversichert. Dies gilt auch bei der Benutzung ihrer eigenen Motorfahrzeuge während von Ihnen angewiesenen Dienstfahrten und als Fahrer von fremden, in Obhut gegebenen Fahrzeugen.

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In welchem Bereich ist eine Firmen-Rechtsschutzversicherung sinnvoll?
Die Firmen-Rechtsschutzversicherung gehört zwar sicherlich nicht zu den lebenswichtigen Versicherungen. Die Rechtsschutzversicherung ist jedoch sinnvoll, wenn die betrieblichen Umstände dafür sprechen. Denn entgegen der Meinung vieler selbst ernannter Verbraucherschützer und Fernseh-Finanzexperten ist eine Rechtsschutzversicherung nicht grundsätzlich überflüssig, sondern sie erhält Ihnen die Möglichkeit, für Ihr Recht “zu kämpfen”.
Denn nicht jeder, der recht hat, bekommt auch recht oder wie der Versicherungsombudsmann Professor Dr. Römer schrieb: Recht haben und recht bekommen sind zwei paar Schuhe.
Ohne Rechtsschutzversicherung wäre mancher – selbst bei noch so klaren Chancen – daher geneigt, auf sein Recht zu verzichten, weil ihm ein Prozess zu teuer käme (Prozesskostenrechner hier). Bekanntermaßen muss bei einem Arbeitsgerichtsverfahren jede Seite ihre Kosten in 1. Instanz selber tragen. Eine Verteidigung in einem Strafprozess wegen behaupteter Umweltschäden oder fahrlässiger Körperverletzung nach einem Betriebsunfall kostet i.d. Regel einen kleinen bis mittleren vierstelligen Betrag. Sie können hier Rechtsanwaltsgebühren im Strafverfahren nach RVG berechnen. Jedoch möchten wir darauf hinweisen, dass nur der freigesprochene Angeklagte von der Landeskasse das „gesetzliche“ Honorar erstattet bekommt. Da das mit Ihrem Verteidiger / Rechtsanwalt vereinbarte Honorar i.d. Regel darüber liegt, ist ein Teil der Kosten von Ihnen zu tragen. Kommt es jedoch wie häufig nur zu einer Einstellung des Verfahrens noch vor Verfahrenseröffnung, also im Ermittlungsverfahren, dann sind die Kosten komplett von Ihnen zu tragen. Jedoch wollen viele Beschuldigte gerade nicht eine Eröffnung eines Strafverfahrens gegen sich.
Was beinhaltet die Rechtsschutzversicherung?
Es gibt keine Rechtschutzversicherung für alle erdenklichen Fälle. Für jeden Rechtsbereich muss eine eigene Police abgeschlossen oder eine geeignete Vertragskombination gewählt werden. Ein betrieblicher Rechtsschutz kann aus folgenden Bausteinen zusammengestellt werden:
Berufsrechtsschutz
[su_spoiler title=”Arbeits-Rechsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Arbeitsrechtsschutz”]- Wegen Umstrukturierungsmaßnahmen in Ihrem Betrieb müssen Sie einen Ihrer Mitarbeiter an eine andere Betriebsstätte versetzen. Dieser klagt vor dem Arbeitsgericht.
- Ihr langjähriger Mitarbeiter übersendet seine Krankmeldungen immer zu spät bzw. gar nicht. Auch nach der dritten Abmahnung ändert sich das Verhalten Ihres Arbeitnehmers nicht. Sie kündigen Ihren Mitarbeiter und werden von ihm auf Wiedereinstellung vor dem Arbeitsgericht verklagt.
- Aufgrund der wirtschaftlichen Lage müssen Sie einen Mitarbeiter entlassen. Dieser fühlt sich aber ungerechtfertigt behandelt und klagt vor dem Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung.
- Eine Mitarbeiterin kommt aus dem Mutterschutz zurück. Ihre vorherige Tätigkeit wird jedoch in Ihrem Unternehmen nicht mehr angeboten. Sie bieten eine andere Tätigkeit bei gleicher Bezahlung an. Die Mitarbeiterin klagt auf die frühere Tätigkeit.
Leistungsstarke Rechtsschutzversicherer sehen auch bereits bei “angedrohter Kündigung” den Versicherungsfall als erfüllt. Viele Versicherer zahlen nur, wenn die Entlassung schriftlich vorliegt. Dann müssten Sie die angefallenen Anwaltskosten selbst begleichen. Auch sollten Aufhebungsverträge im Arbeits-Rechtsschutzes eingeschlossen sein.[/su_spoiler][su_spoiler title=”Daten-Rechtsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Daten-Rechtsschutz”] Ihre wichtigen und personengebundenen Firmen-/Patientendaten werden nicht gemäß Datenschutzgesetz entsorgt, sondern kommen in die Öffentlichkeit. Der Datenschutzbeauftragte leitet ein Verfahren gegen Ihr Unternehmen ein.[/su_spoiler][su_spoiler title=”Steuer-Rechtsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Steuer-Rechtsschutz”]
- Im Rahmen einer steuerlichen Betriebsprüfung werden wesentliche Abschreibungen Ihrer Bilanz / Steuererklärung in der beantragten Form nicht anerkannt. Die Finanzbehörde erhebt eine Steuernachforderung von 25.000 €. Die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung wollen Sie vor dem zuständigen Finanzgericht überprüfen lassen.
- Das Finanzamt erkennt Ihre Fortbildungskosten und Kongressbesuche nicht an und es kommt zu Steuernachforderungen. Nach der Abweisung durch das Finanzamt bleibt Ihnen nur noch der Klageweg.[/su_spoiler]
- Als Arzt führen Sie u.a. Krebsvorsorgeuntersuchungen durch. Eine Krankenkasse war der Auffassung, dass die Leistungen in einem Umfang abgerechnet wurden, der nicht den Krebsvorsorgebestimmungen entsprochen hätte.
- Als Geschäftsführer melden Sie für die GmbH Insolvenz an. Ein Gläubiger zeigt Sie wegen Insolvenzverschleppung an. Mithilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes können Sie in einer mündlichen Verhandlung vor einem Amtsgericht eine Einstellung nach § 153a StPO erreichen.
- Im Wald werden Gegenstände gefunden, die einen Aufdruck Ihrer Firma haben. Gegen Sie wird ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubter Müllentsorgung eröffnet.[/su_spoiler]
- Sie suchen eine/n jüngeren/jüngere Sachbearbeiter/in. Es meldet sich u.a. ein seit Jahren von Hartz IV lebender Mann ohne Ausbildung. Sie schicken die Unterlagen mit Absage zurück. Daraufhin werden Sie auf 40.000 EUR Schadenersatz wegen Verstoß gegen das AGG verklagt. Prozesskostenhilfe hat er ebenfalls beantragt.
- Eine seit wenigen Monaten im Unternehmen beschäftigte Angestellte hat sich auf eine Abteilungsleiterposition beworben. Sie entscheiden sich für einen langjährigen Mitarbeiter mit höherer Qualifikation. Die Mitarbeiterin klagt auf Basis AGG.[/su_spoiler]
- Sie lassen den Empfangsbereich Ihres Betriebes neu gestalten. Nach kaum zwei Monaten treten große Mängel auf. Die Gegenseite verweigert die Ausbesserung. Ihr Anwalt reicht Klage bei Gericht ein.
- Sie als Steuerberater müssen eine Honorarforderung gerichtlich geltend machen, weil ein Mandant trotz mehrfacher Mahnungen nicht zahlt.
- Sie haben eine betriebliche Computeranlage geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fortsetzungsklausel kommt es zu Differenzen. Der Leasinggeber klagt vor Gericht auf Feststellung, dass der Leasingvertrag weiterhin besteht.
- Ihr Steuerberater hat aufgrund eines Buchungsfehlers versäumt, gegenüber dem Finanzamt eine nicht unerhebliche Abschreibung geltend zu machen. Das Finanzamt verweigert aufgrund Verjährung eine nachträgliche Anerkennung. Ihr Steuerberater weigert sich aber, für Ihren Schaden einzustehen. Ein Schreiben von Ihrem Anwalt klärt schnell, wer für Ihren Schaden verantwortlich ist.
- Ein Röntgengerät erfüllt wegen eines Mangels nicht die zugesicherten Eigenschaften. Das Gerät steht bis zur Reparatur längere Zeit nicht zur Verfügung. Sie wollen Schadenersatz vom Lieferanten.[/su_spoiler]
- Straf-Rechtsschutz: Ihre persönlichen Verteidigungskosten in Ermittlungs-, Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren in Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit.
- Vermögensschaden-Rechtsschutz: Ihre Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Abwehr von Ansprüchen auf Ersatz von Vermögensschäden aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen gegenüber Unternehmen oder Anteilseignern.
- Anstellungsvertrags-Rechtsschutz: Eingeschlossen sind die Kosten außergerichtlicher und gerichtlicher Streitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag gesetzlicher Vertreter juristischer Personen.[/su_spoiler]
Verkehrs-Rechtsschutz
[su_spoiler title=”Schadenersatz-Rechtsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Schadenersatz-Rechtsschutz”] Auf dem Weg zu Ihrem Kunden werden Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt. Guten Glaubens tauschen Sie mit dem Unfallverursacher die wichtigsten Daten aus und verzichten darauf, die Polizei zu rufen. Da der Unfallgegner bei seiner Versicherung unwahre Angaben macht, wird Ihre Schadenschilderung angezweifelt. Sie beauftragen einen Anwalt mit der Geltendmachung Ihrer Schadenersatzforderungen.[/su_spoiler][su_spoiler title=”Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht”]Nach Ölwechsel in der Fachwerkstatt geht wenige Kilometer später der Motor kaputt. Die Werkstatt ist sich keiner Schuld bewusst, Sie müssen Klage erheben.[/su_spoiler][su_spoiler title=”Steuer-Rechtsschutz (ab gerichtlichem Verfahren)” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Steuer-Rechtsschutz”] Nach Einbau eines Rußfilters erkennt das Finanzamt die Steuervergünstigung nicht an.[/su_spoiler][su_spoiler title=”Sozialgerichts-Rechtsschutz (ab gerichtlichem Verfahren)” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Sozialgerichts-Rechtsschutz”] fehlt[/su_spoiler][su_spoiler title=”Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen”] Ihr Firmenfahrzeug wird an einer viel befahrenen Straße über Nacht geparkt. Abends werden wegen geplanter Baumaßnahmen Halteverbotsschilder aufgestellt. Daraufhin wird am nächsten Tag das geparkte Firmenfahrzeug abgeschleppt. Sie weigern sich, die von der Verwaltungsbehörde verlangten Kosten zu zahlen.[/su_spoiler][su_spoiler title=”Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz”] Das Disziplinarrecht regelt die Dienstvergehen von Beamten, Richtern und Soldaten. Auch Wehrpflichtige und Notare unterliegen dem Disziplinarrecht.[/su_spoiler][su_spoiler title=”Straf-Rechtsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Straf-Rechtsschutz”] fehlt[/su_spoiler][su_spoiler title=”Aktiver Straf-Rechtsschutz (Opfer-Rechtsschutz)” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Aktiver-Straf-Rechtsschutz”] fehlt[/su_spoiler][su_spoiler title=”Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz”] fehlt[/su_spoiler]Immobilien-Rechtsschutz
[su_spoiler title=”Schadenersatz-Rechtsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Schadenersatz-Rechtsschutz”]- Ihre Immobilie wird nachts beschädigt, der Täter anschließend gefasst und Sie holen sich juristischen Rat.
- Bei einem Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück wird durch Rammarbeiten Ihr Betriebsgebäude beschädigt. Um den Schaden zu beziffern, wird ein Bausachverständiger für die Beweissicherung benötigt.[/su_spoiler]
Sonstiges
[su_spoiler title=”Weltweiter Versicherungsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”weltweiter Versicherungsschutz”]Heute Berlin, morgen Paris und London, übermorgen New York. Da ist es wichtig, auch bei privaten Reisen im Ausland Versicherungsschutz zu besitzen. Die Versicherer unterscheiden zum einen in “Weltweit” und “Europadeckung”, sowie in zeitlichen Einschränkungen.[/su_spoiler][su_spoiler title=”Beitragsbefreiung oder Reduzierung bei Krankheit oder Arbeitslosigkeit” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Beitragsbefreiung”] Bei Arbeitslosigkeit und bestimmter Arbeitsunfähigkeit verzichtet der Rechtsschutzversicherer für einen vordefinierten Zeitraum auf die Prämienzahlung bei vollem Versicherungsschutz.[/su_spoiler] [su_spoiler title=”Börsen- und Kapitalanlagegeschäfte, Kapitalanlagen” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Börsen- und Kapitalanlagegeschäfte, Kapitalanlagen”] Für den Schutz bei Schadenersatzansprüchen sollten Sie die Versicherungsbedingungen genau lesen. Viele Versicherungen bieten gar keinen Rechtsschutz, leistungsstarke Rechtsschutzversicherer schließen diverse Produkte mit gewissen Sublimits ein.[/su_spoiler] [su_spoiler title=”Vorsorge-Rechtsschutz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Vorsorge-Rechtsschutz”] Für noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeiten benötigt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer das neu hinzugekommene Risiko auch versichern würde.[/su_spoiler] [su_spoiler title=”Folgeereignistheorie bei Schadenersatz” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Folgeereignistheorie”]
Nach der Kausaltheorie gilt der Versicherungsschutz nur für Schäden, wenn sowohl der Schaden selbst als auch seine Ursache nach Vertragsabschluss und evtl. vereinbarter Wartefrist liegen. Bei der Folgeereignistheorie wird das aktuelle Schadenereignis als Schadenzeitpunkt fixiert. Ist dieser innerhalb der Vertragslaufzeit und außerhalb der Wartezeit, ist Versicherungsschutz gegeben.[/su_spoiler] [su_spoiler title=”Selbstbeteiligung” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Selbstbeteiligung”] Tarife mit Selbstbehalt reduzieren teilweise erheblich die Prämie. Hier können Sie sparen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass leistungsstarke Rechtsschutzversicherer auf den Selbstbehalt verzichten, wenn Ihr Anliegen mit einer Erstberatung abgeschlossen ist.[/su_spoiler] [su_spoiler title=”Forderungs-Management” style=”fancy” icon=”plus-circle” anchor=”Forderungs-Management”] Forderungen professionell managen über Inkassounternehmen incl. Bonitätsüberprüfung.[/su_spoiler]
Wann beginnt die Rechtsschutzversicherung frühstens?
Streitfälle, die schon eingetreten sind oder sich zumindest deutlich angekündigt haben, sind nicht versichert. Sie brauchen den Versicherungsschutz mal unabhängig von evtl. Wartezeiten spätestens 24 Std. vor dem Schadensfall. Für viele Risiken gilt eine Wartezeit von 3 Monaten ab Abschluss des Versicherungsvertrags. Leistungsstarke Versicherer verzichten bei Wechsel des Versicherers
- für die vorher/bisher versicherten Risiken auf die Wartezeit.
- oder in einzelnen Sparten wie bspw. Verkehrs-Rechtsschutz auf die Wartezeit.
Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
- Unter mitversicherten Personen untereinander
- Kostenträchtige und seltene Verfahren
- Spezifische Rechtsangelegenheiten von Minderheiten und hohem Kostenrisiko wie Arbeitsrecht angestellte Geschäftsführer und Vorstände, Kartellrecht, Spiel und Wettverträge, Baurisiken
- Kumulrisiken wie Nuklearschäden, Bergbauschäden und Kriegsereignisse
- Abwehr Schadenersatzansprüche (Haftpflicht)
- Kollektives Arbeitsrecht (Tarifrecht, Betriebsverfassungsrecht)
- Familien-, Partner-, Ehe- und Erbrecht (Einschlüsse über BBR eigeschränkt möglich)
- Verfahren vor Verfassungsgerichten, internationalen Gerichtshöfen, Enteignungsverfahren und Insolvenzverfahren
- Vorsätzliches Herbeiführen eines Versicherungsfalls
Unser MaklerTipp: Es gibt nur 2 konzernunabhängige Versicherer. Einen besonders leistungsstarken Versicherungsschutz bietet die KS Auxilia mit ihrem Tarif jurprivat an. Eine Präsentation hier im Film.
[su_heading size=”16″]Rechtsschutzprodukte[/su_heading]
[su_heading size=”16″]Interessante Urteile[/su_heading]
- Anwaltsempfehlung des Rechtschutzversicherung verletzt nicht freie Anwaltswahl BGH 04.12.2013 (IV ZR 215/12)
- Jedoch Unzulässige Einschränkung freie Anwaltswahl durch AGB Inkassofirma AG Ebersberg 15.11.2013 (7C450/13)
- Selbstvertretung Rechtsanwalt BGH 10.11.2010 (IV ZR188/08)[/su_spoiler]
- Kein Vorsteuer-Abzug bei Unternehmer/jur.Person BFH 07.03.2012 (VR29/10)
- Selbstvertretung Rechtsanwalt BGH 10.11.2010 (IV ZR188/08)
- Effektenklausel und Prospekthaftungsklausel unzulässig BGH 08.05.2013 (IV ZR 84/12)
- Auschluss Verwaltung von Beteiligungen zulässig BGH 08.05.2013 (IV ZR233/11)
- Raucher verklagt nach Herzinfarkt Zigarettenkonzern BGH 19.03.2003 (IV ZR139/01)
- Anforderungen an Stellungnahme (Stichentscheid) BGH 17.01.1990 (IV ZR214/88)
- Ausschluss Bergbauschäden BGH 25.05.2011 (IV ZR17/10)
- Gesetzliche Vertretung Minderjährige BGH 02.09.1972 (IV ZR 25/75)
- Lebensmittelpunkt bei Eigentümer-RS nicht entscheidend OLG Koblenz 06.07.2012 (10U103/12)
- Prozess verloren - Rechtsanwalt verklagt KG Berlin (8 U173/12)
- Haustürwiderruf Baufinanzierungskredit BGH 17.10.2007 (IV ZR37/07)
- Meldefrist § 4 Abs.4 ARB keine Obliegenheit BGH 15.04.1992 (IV ZR 198/91)
- Verjährung § 14 Abs.1 + 3 ARB75 BGH 05.11.2014 (IV ZR 22/13)
- Zeitpunkt Verstoß Lebensversicherung BGH 24.04.2013 (IV ZR23/12)
[su_heading size=”16″]Verwandte Themen[/su_heading]
Kostenfreie Anwaltshotlines einiger von uns häufig empfohlener Rechtsschutzversicherer
Alte Leipziger / Rechtsschutz Union
Telefon: 089.97895703-600 Fax: 089.97895703-630 E-Mail: rechtsschutzschaden@alte-leipziger.de
Einschlüsse werden in der Regel in den AVB / BBR mit Teilversicherungssummen, versicherungstechnisch sogenannten Sublimits, dokumentiert. Ob Sie oder Ihr Unternehmen einzelne Gefahren selbst tragen können und welche Gefahren durch den Versicherer zu tragen sind, gilt es zu prüfen und zu analysieren.
Billig muss für Sie als Unternehmer / Unternehmen nicht immer günstig sein. Eine hohe Prämie ist nicht automatisch gut. Es gilt das richtige Produkt zu finden. Im sogenannten „Kleingedruckten“ finden sich oft juristische Ausführungen, die speziell für die Tätigkeit Ihres Unternehmens ungeeignet oder unzureichend sein können. Der Versicherungsnehmer kann oft erst im Schadenfall erkennen, ob er das richtige Produkt gewählt hat.
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